- 1 Bedürfnisse
- 2 Der Wirtschaftskreislauf
- 3 Die Produktion
- 4 Der Produktionsfaktor Arbeit
- 5 Die Arbeitslosigkeit
- 6 Das Sozialprodukt
- 7 Die Steuern
- 8 Der Konjunkturzyklus
- 9 Der Markt
- 10 Die Marktwirtschaft
- 11 Die Rechtsformen der Unternehmen
- 12 Güter
- 13 Der Lohn
- 14 Die Preise
- 15 Der Verbrauch
- 16 Das Marketing
- 17 Die Vertriebswege
- 18 Die Umwelt
- 19 Neue Trends im Fremdenverkehr
- 20 Das Geld
- 21 Banken
- 22 Die Börse
- 23 Der Außenhandel
Wirtschaftsdeutsch
11 Die Rechtsformen der Unternehmen
2 Gruppen:
- Personengesellschaften (Persönliche Mitarbeit ist wichtig, Kapitalbeteiligung ist nicht erforderlich, aber üblich)
- Kapitalgesellschaften (Kapital ist im Vordergrund, Beteiligung ohne Kapital ist nicht möglich, persönliche Mitarbeit ist nicht forderlich)
Kapitalgesellschaften:
1. Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschafter (Aktionäre) werden am Kapital beteiligt und haften nur mit ihrer Einlage
- Die Geschäfte sind vom Vorstand geführt (sie müssen nicht am Unternehmen finanziell beteiligt sein)
- Stammkapital ist 2.000.000,-- (zwei Millionen Kronen)
2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschafter erwerben Geschäftsanteile und haften mit ihrer Einlage
- Stammkapital ist 200.000,-- (zweihunderttausend Kronen)
- die Führung ist von den Geschäftsführern
Personengesellschaften:
1. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- zwei oder mehrere Gesellschafter schließen sich zu einer gemeinsamen Firma zusammen
- sie haften unbegrenzt (auch mit ihrem Privatvermögen)
2. Stille gesellschaft
- ein oder mehrere Gesellschafter stellen finanzielle Mittel zur Verfügung, sie beteiligen sich dann am Gewinn
- im Konkursfall haften sie nur mit ihrer Einlage
- nach außen hin treten sie nicht in Erscheinung
3. Kommaditgesellschaft (KG)
- Komplementare führen die Gesellschaft und haften mit ihrem ganzen Vermögen
- Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage sie haben keine Führung
4. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Personenvereinigung zur Förderung eines gemeinsamen ideellen oder materiellen Zwecks
- Architekten, Rechtsanwalten, Steuerberatern, Baufirmen
Besondere Stellung:
1. Genossenschaften
- sie vereinigen Personen, die sich durch einen zusammenverschluss Vorteile eines Großbetriebs verschaften wollen (z.B. biem Ein- oder Verkauf, Landwirtschaft)
2. Einzelunternehmen
- nur eine Person
- sie haftet unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen