Vytisknout jednu kapitoluVytisknout jednu kapitolu

Wirtschaftsdeutsch

11 Die Rechtsformen der Unternehmen

2 Gruppen:

-         Personengesellschaften (Persönliche Mitarbeit ist wichtig, Kapitalbeteiligung ist nicht erforderlich, aber üblich)

-         Kapitalgesellschaften (Kapital ist im Vordergrund, Beteiligung ohne Kapital ist nicht möglich, persönliche Mitarbeit ist nicht forderlich)

Kapitalgesellschaften:

1. Aktiengesellschaft (AG)

-         Gesellschafter (Aktionäre) werden am Kapital beteiligt und haften nur mit ihrer Einlage

-         Die Geschäfte sind vom Vorstand geführt (sie müssen nicht am Unternehmen finanziell beteiligt sein)

-         Stammkapital ist 2.000.000,-- (zwei Millionen Kronen)

2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

-         Gesellschafter erwerben Geschäftsanteile und haften mit ihrer Einlage

-         Stammkapital ist 200.000,-- (zweihunderttausend Kronen)

-         die Führung ist von den Geschäftsführern

Personengesellschaften:

1. Offene Handelsgesellschaft (OHG)

-         zwei oder mehrere Gesellschafter schließen sich zu einer gemeinsamen Firma zusammen

-         sie haften unbegrenzt (auch mit ihrem Privatvermögen)

2. Stille gesellschaft

-         ein oder mehrere Gesellschafter stellen finanzielle Mittel zur Verfügung, sie beteiligen sich dann am Gewinn

-         im Konkursfall haften sie nur mit ihrer Einlage

-         nach außen hin treten sie nicht in Erscheinung

3. Kommaditgesellschaft (KG)

-         Komplementare führen die Gesellschaft und haften mit ihrem ganzen Vermögen

-         Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage sie haben keine Führung

4. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

-         Personenvereinigung zur Förderung eines gemeinsamen ideellen oder materiellen Zwecks

-         Architekten, Rechtsanwalten, Steuerberatern, Baufirmen

Besondere Stellung:

1. Genossenschaften

-         sie vereinigen Personen, die sich durch einen zusammenverschluss Vorteile eines Großbetriebs verschaften wollen (z.B. biem Ein- oder Verkauf, Landwirtschaft)

2. Einzelunternehmen

-         nur eine Person

-         sie haftet unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen